Du darfst dein Steckersolargerät sofort mit dem vorhandenen Zähler betreiben, auch mit einem alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre. Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler danach von sich aus gegen einen Zweirichtungszähler. Bis dahin gelten die Messwerte des alten Zählers als richtig.
Gilt ab 16.05.2024 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026
Strom, den dein Balkonkraftwerk ins Netz einspeist, wird in der Regel nicht vergütet. Die vereinfachten Regeln gelten nur, wenn das Gerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist. Eine Vergütung ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber einen Zweirichtungszähler voraus, und du verlierst dann die Vereinfachungen.
Gilt ab 16.05.2024 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026
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