0 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf, keine Einkommensteuer auf den Betrieb.
in Kraft§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG; Abschn. 12.18 Abs. 7 Satz 3 UStAE (BMF-Schreiben vom 15.08.2024)
Beim Kauf eines Balkonkraftwerks zahlst du 0 Prozent Umsatzsteuer. Das gilt auch für Wechselrichter, Halterung und Einspeisesteckdose. Bei Anlagen bis 800 VA musst du dem Händler keinen besonderen Nachweis vorlegen.
Gilt ab 01.01.2023 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026
in Kraft§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG; Abschn. 12.18 Abs. 7 Sätze 9, 10, 13 und Abs. 8 Satz 1 UStAE
Ein Batteriespeicher ist ebenfalls mit 0 Prozent Umsatzsteuer begünstigt, wenn er dafür bestimmt ist, Solarstrom zu speichern. Das gilt auch, wenn du ihn später nachrüstest. Bei Speichern ab 5 kWh nutzbarer Kapazität wird das vermutet, bei kleineren Speichern muss es im Einzelfall so sein.
Gilt ab 01.01.2023 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026
in Kraft§ 3 Nr. 72 EStG
Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude sind einkommensteuerfrei, wenn die Anlage laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat. Ein Balkonkraftwerk liegt weit darunter.