Balkonkraftwerk anmelden, Schritt für Schritt
Die Registrierung machst du selbst auf der Website der Bundesnetzagentur. Wir erklären, was du brauchst und was die Felder bedeuten. Wir leiten nichts weiter und melden nichts für dich an.
1Frist notieren
Du hast einen Monat ab der Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ist der Moment, in dem du den Stecker zum ersten Mal einsteckst und Strom ins Hausnetz fließt. Die Registrierung ist kostenlos.
- § 5 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 MaStRV; Registrierungspflicht bleibt nach § 8 Abs. 5a Satz 2 EEG 2023 unberührt: Quelle
2Daten bereitlegen
Datum der Inbetriebnahme, Modulleistung aller Module zusammen in Wp, Leistung des Wechselrichters in W oder VA (die höchste einstellbare Leistung), deine Zählernummer (steht auf dem Stromzähler) und die Adresse des Standorts. Mit Speicher zusätzlich: nutzbare Kapazität in kWh und Leistung des Speichers.
3Konto im Marktstammdatenregister anlegen
Auf der Website der Bundesnetzagentur registrierst du dich als Anlagenbetreiber, also als Privatperson mit E-Mail-Adresse und Passwort. Danach bestätigst du deine E-Mail-Adresse.
4Steckersolargerät eintragen
Wähle beim Registrieren einer Anlage die vereinfachte Erfassung für Steckersolargeräte. Gib Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung und Wechselrichterleistung ein. Die vereinfachte Erfassung fragt deutlich weniger ab als bei großen Anlagen.
- § 5 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 MaStRV; Registrierungspflicht bleibt nach § 8 Abs. 5a Satz 2 EEG 2023 unberührt: Quelle
5Speicher mit eintragen, falls vorhanden
Einen Batteriespeicher trägst du ebenfalls ein, im selben Vorgang oder später. Nach der Anschlussregel VDE-AR-N 4105:2026-03 schickst du bei einer Anlage mit Speicher außerdem ein vereinfachtes Formular an deinen Netzbetreiber.
6Fertig: der Netzbetreiber bekommt die Daten
Ohne Speicher musst du dich nicht zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden. Er erhält die Daten über das Register und tauscht einen alten Zähler bei Bedarf von sich aus. Bis dahin darfst du mit dem alten Zähler weitermachen.
Und wenn ich es vergesse?
Wer die Registrierung im Marktstammdatenregister vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch oder zu spät vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50.000 Euro. Öffentliche Zahlen zu tatsächlich verhängten Bußgeldern gegen Betreiber von Balkonkraftwerken haben wir nicht gefunden.
- § 21 Nr. 1 MaStRV i. V. m. § 95 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. e und Abs. 2 Nr. 6 EnWG: Quelle
Erinnerung per E-Mail
Gib das Datum ein, an dem du dein Balkonkraftwerk einsteckst. Drei Wochen danach erinnern wir dich einmal an die Registrierung.
Noch unsicher, ob du überhaupt anmelden musst oder eine Zustimmung brauchst? Zum Check.
Allgemeine Information und Modellrechnung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall.