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Wattlich
Musterbrief

Antrag an Vermieter oder WEG

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Der Antrag geht an

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[Dein Name]
[Deine Adresse]

[Vermieter]
[Adresse]

08.11.2026

Bitte um Erlaubnis für ein Steckersolargerät (§ 554 BGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um Ihre Erlaubnis, an meiner Mietwohnung [Wohnung] ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) anzubringen und zu betreiben. Nach § 554 Abs. 1 BGB können Mieterinnen und Mieter die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen verlangen, die der Nutzung durch Steckersolargeräte dienen.

Geplant ist ein Gerät aus 2 Solarmodule mit zusammen 900 Wp und einem Wechselrichter mit höchstens 800 VA. Es soll am Balkongeländer angebracht werden.

Der Anschluss erfolgt über einen Schuko-Stecker an eine vorhandene Haushaltssteckdose. Die Anlage bleibt innerhalb der Grenzen für Steckersolargeräte nach § 8 Abs. 5a EEG (höchstens 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung). Ich melde sie innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an.

Die Module werden nach den Angaben des Herstellers sicher befestigt. Die Anlage lässt sich ohne bleibende Schäden wieder entfernen, und ich übernehme die Kosten für Anbringung, Betrieb und Rückbau.

Ich habe eine private Haftpflichtversicherung. Auf Wunsch kläre ich vorab, dass das Steckersolargerät mitversichert ist, und lege eine Bestätigung vor.

Gern stimme ich die Art der Anbringung mit Ihnen ab und berücksichtige Ihre Wünsche, zum Beispiel zur Position oder zur Befestigung.

Ich freue mich über Ihre Zustimmung in Textform bis zum 06.12.2026. Für Rückfragen bin ich jederzeit erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Worauf der Brief sich stützt

Mietwohnung: Als Mieterin oder Mieter hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dein Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt. Er darf nur ablehnen, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zumutbar ist. Er kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen und bei der Art der Anbringung mitreden. Abweichende Klauseln im Mietvertrag zu deinem Nachteil sind unwirksam. § 554 Abs. 1 und 2 BGB

Eigentumswohnung: Als Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer kannst du verlangen, dass die Gemeinschaft ein Steckersolargerät gestattet, wenn es angemessen ist. Die Gemeinschaft entscheidet dann nur noch über die Durchführung, also zum Beispiel über Ort und Art der Befestigung, nicht mehr über das Ob. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2 WEG

Unsicher, welche Regeln für dich gelten? Zum Check.

Allgemeines Muster auf Basis der gesetzlichen Regeln, keine Prüfung deines Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Wenn dein Vermieter oder die Gemeinschaft ablehnt, kann eine Beratung beim Mieterverein, bei Haus und Grund oder durch eine Anwältin oder einen Anwalt helfen.