Als Mieterin oder Mieter hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dein Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt. Er darf nur ablehnen, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zumutbar ist. Er kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen und bei der Art der Anbringung mitreden. Abweichende Klauseln im Mietvertrag zu deinem Nachteil sind unwirksam.
Gilt ab 17.10.2024 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026
in KraftAnlage 2 zu § 60 HBauO (Hamburg); § 9 DSchG HH; § 172 BauGB
Baurechtlich sind Balkonkraftwerke zum Beispiel in Hamburg verfahrensfrei, du brauchst also keine Baugenehmigung. An Baudenkmälern oder in Gebieten mit Erhaltungssatzung kann trotzdem eine Genehmigung nötig sein. Die Module müssen sicher nach Herstellerangaben befestigt sein und dürfen einen Balkon, der als zweiter Rettungsweg dient, nicht blockieren. Die Regeln sind Ländersache und können je Bundesland abweichen.