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Wattlich

Mit Batteriespeicher

Für Speicher gelten zusätzliche Schritte. Eine Gesetzesänderung ist geplant.

in KraftDIN VDE V 0126-95:2025-12 (scope)

Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gilt nicht für Steckersolargeräte mit Batteriespeicher. Ein eigener Normteil für Geräte mit Speicher ist in Planung, aber noch nicht veröffentlicht.

Quelle · Geprüft am 03.11.2026

in Kraft§ 5 Abs. 1 MaStRV i. V. m. § 2 Nr. 4 Buchst. e MaStRV; Anlage zur MaStRV (gemeinsame Registrierung SSA und SP)

Betreibst du zu deinem Balkonkraftwerk einen Batteriespeicher, musst du auch den Speicher im Marktstammdatenregister eintragen. Das geht im selben Vorgang wie das Balkonkraftwerk oder später nachträglich.

Quelle · Geprüft am 03.11.2026

in KraftVDE-AR-N 4105:2026-03, Anhang F.1.2; § 3 Nr. 43 und § 8 Abs. 5a EEG 2023

Mit Batteriespeicher gilt die Befreiung von der Netzbetreiber-Meldung nach heutigem Recht nicht sicher. Die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4105:2026-03 sieht vor, dass PV-Anlagen mit Speicher zusätzlich zum Marktstammdatenregister mit einem vereinfachten Formular beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieses Formular darfst du selbst ausfüllen.

Gilt ab 01.03.2026 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026

in KraftVDE-AR-N 4105:2026-03, Abschnitt 4.4 und Anhang F.1.2

Für den vereinfachten Anschluss nach VDE-AR-N 4105:2026-03 darf die Summe der maximalen Scheinleistung aller einspeisenden Geräte, also Solar-Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher-Wechselrichter, 800 VA nicht überschreiten.

Gilt ab 01.03.2026 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026

in Kraft§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG; Abschn. 12.18 Abs. 7 Sätze 9, 10, 13 und Abs. 8 Satz 1 UStAE

Ein Batteriespeicher ist ebenfalls mit 0 Prozent Umsatzsteuer begünstigt, wenn er dafür bestimmt ist, Solarstrom zu speichern. Das gilt auch, wenn du ihn später nachrüstest. Bei Speichern ab 5 kWh nutzbarer Kapazität wird das vermutet, bei kleineren Speichern muss es im Einzelfall so sein.

Gilt ab 01.01.2023 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026

geplantEntwurf EEG 2027, BT-Drs. 21/7867: § 3 Nr. 43, § 8 Abs. 5a, § 9 Abs. 2b EEG 2027-E

Geplant ist, dass ein Batteriespeicher am selben Wechselrichter künftig zum Steckersolargerät gehört und die Vereinfachungen mitnutzt. Das steht in einem Gesetzentwurf, der noch nicht beschlossen ist. Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Gilt ab 01.01.2027 · Quelle · Geprüft am 03.11.2026

Allgemeine Information und Modellrechnung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall.