Balkonkraftwerk 2026: die Regeln in 5 Minuten
800 VA, 2.000 Wp, Schuko oder Energiesteckdose, Anmeldung, Mietrecht und Steuern. Was für Steckersolargeräte in Deutschland gilt, jeweils mit Paragraf und Quelle.
Ein Balkonkraftwerk ist rechtlich ein Steckersolargerät: Solarmodule, ein Wechselrichter und ein Stecker, mit dem du den Strom in dein Hausnetz einspeist. Seit 2024 gelten dafür deutlich einfachere Regeln als für eine normale Solaranlage. Hier ist alles, was du vor dem Kauf wissen solltest, in der Reihenfolge, in der es dich betrifft.
1. Die zwei Grenzen: 800 VA und 2.000 Wp
Die vereinfachten Regeln gelten nach § 8 Abs. 5a EEG, solange zwei Grenzen eingehalten sind:
- Die Wechselrichterleistung aller Steckersolargeräte hinter deinem Stromzähler beträgt zusammen höchstens 800 Voltampere. Maßgeblich ist laut Bundesnetzagentur die höchste Leistung, die sich am Gerät einstellen lässt.
- Die Modulleistung aller Steckersolargeräte hinter deinem Zähler beträgt zusammen höchstens 2.000 Wp.
Beide Werte gelten für alles zusammen, was hinter einem Zähler hängt. Zwei Sets mit je 800 VA an einer Wohnung sind also nicht mehr vereinfacht. Wer darüber liegt, fällt unter die Regeln für normale Photovoltaikanlagen, und dann sind Fachbetrieb und Netzbetreiber gefragt.
2. Schuko-Stecker oder Energiesteckdose
Seit Dezember 2025 gibt es eine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte, die DIN VDE V 0126-95. Sie ist eine Vornorm und gilt für neue Geräte. Geräte, die schon laufen, betrifft sie laut DKE nicht.
- Mit einem normalen Haushaltsstecker (Schuko) darf ein normgerechtes Gerät an eine Haushaltssteckdose. Die Modulleistung ist dann auf 960 Wp begrenzt, also 800 W plus 20 Prozent.
- Mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung, oft Wieland-Stecker genannt, sind bis zu 2.000 Wp möglich. Die passende Einspeisesteckdose muss eine Elektrofachkraft installieren.
Die Norm gilt nicht für Geräte mit Batteriespeicher. Ein eigener Normteil dafür ist in Planung, aber noch nicht veröffentlicht. Mehr dazu im Artikel Schuko oder Energiesteckdose.
3. Anmeldung: nur das Marktstammdatenregister
Du trägst dein Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Die Registrierung ist kostenlos und für Steckersolargeräte stark vereinfacht. Inbetriebnahme ist der Moment, in dem du den Stecker zum ersten Mal einsteckst und Strom ins Hausnetz fließt.
Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr nötig, solange du die Grenzen aus Abschnitt 1 einhältst und keine Vergütung willst. Der Netzbetreiber bekommt deine Daten über das Register.
Wer die Registrierung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch oder zu spät vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Rahmen reicht bis 50.000 Euro (§ 95 EnWG). Öffentliche Zahlen zu tatsächlich verhängten Bußgeldern gegen Betreiber von Balkonkraftwerken haben wir nicht gefunden. Der einfachste Weg bleibt, die 15 Minuten für die Anmeldung einzuplanen. Unser Anmelde-Assistent zeigt dir, was du dafür bereithalten solltest.
4. Der alte Zähler darf bleiben, bis er getauscht wird
Du darfst dein Gerät sofort mit dem vorhandenen Zähler betreiben, auch mit einem alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre. Der Messstellenbetreiber tauscht ihn danach von sich aus gegen einen Zweirichtungszähler. Bis dahin gelten die Messwerte des alten Zählers als richtig (§ 10a EEG).
5. Eingespeister Strom wird in der Regel nicht bezahlt
Was dein Balkonkraftwerk nicht selbst verbraucht, fließt ins Netz. Dafür bekommst du normalerweise kein Geld: Die vereinfachten Regeln setzen voraus, dass das Gerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist (§ 21 EEG). Eine Vergütung ist zwar grundsätzlich möglich, braucht aber einen Zweirichtungszähler, und du verlierst dann die Vereinfachungen.
Für die Rechnung heißt das: Es zählt nur der Strom, den du selbst nutzt. Genau deshalb ist deine Grundlast so wichtig. Der Planer rechnet das Stunde für Stunde aus.
6. Mieter und Eigentümer haben einen Anspruch
Seit dem 17. Oktober 2024 gilt:
- Als Mieterin oder Mieter hast du nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, dass dein Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt. Er darf nur ablehnen, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zumutbar ist. Er kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen und bei der Art der Anbringung mitreden.
- In einer Eigentümergemeinschaft kannst du nach § 20 Abs. 2 WEG verlangen, dass die Gemeinschaft ein angemessenes Steckersolargerät gestattet. Sie entscheidet dann nur noch über das Wie, also zum Beispiel über Ort und Befestigung, nicht mehr über das Ob.
Für den Antrag gibt es unseren Generator für ein Musterschreiben. Details erklären die Artikel zu § 554 BGB und § 20 WEG.
7. Steuern: 0 Prozent Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer
- Beim Kauf zahlst du 0 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG). Das gilt auch für Wechselrichter, Halterung und Einspeisesteckdose. Bis 800 VA musst du dem Händler keinen besonderen Nachweis vorlegen (UStAE 12.18). Für Speicher gibt es eine Besonderheit, siehe 0 % Mehrwertsteuer: wann sie gilt.
- Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude sind bis 30 kWp je Wohneinheit einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Ein Balkonkraftwerk liegt weit darunter.
8. Mit Speicher gelten zusätzliche Punkte
Wenn du einen Batteriespeicher dazu nimmst, ändert sich einiges:
- Auch der Speicher muss ins Marktstammdatenregister, im selben Vorgang oder später.
- Die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4105:2026-03 sieht vor, dass PV-Anlagen mit Speicher zusätzlich mit einem vereinfachten Formular beim Netzbetreiber angemeldet werden. Laien dürfen es selbst ausfüllen.
- Für den vereinfachten Anschluss darf die Summe aller einspeisenden Geräte, Speicher eingeschlossen, 800 VA nicht überschreiten.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Speicher am selben Wechselrichter ab dem 1. Januar 2027 zum Steckersolargerät gehört und die Vereinfachungen mitnutzt. Er ist noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald der Bundestag entschieden hat.
9. Sicherheit und Montage
Einstecken darfst du ein normgerechtes Gerät selbst. Eine neue Einspeisesteckdose oder einen festen Anschluss installiert eine eingetragene Elektrofachkraft. Für die Befestigung gelten die Anleitung des Herstellers und, wenn du mietest oder in einer Gemeinschaft wohnst, die Absprache mit Vermieter oder WEG. Baurecht ist Ländersache. In Hamburg zum Beispiel sind Balkonkraftwerke baurechtlich verfahrensfrei, an Baudenkmälern kann trotzdem eine Genehmigung nötig sein.
Kurz zusammengefasst
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Wechselrichter | höchstens 800 VA hinter einem Zähler |
| Module | höchstens 2.000 Wp, mit Schuko-Stecker 960 Wp |
| Anmeldung | Marktstammdatenregister, innerhalb eines Monats |
| Netzbetreiber | ohne Speicher keine eigene Meldung |
| Vergütung | in der Regel keine |
| Mieter und WEG | gesetzlicher Anspruch seit 17.10.2024 |
| Umsatzsteuer | 0 Prozent |
Ob in deinem Fall alles passt, prüft unser Werkzeug Darf ich das? in wenigen Fragen.
Quellen
- § 8 EEG 2023 (gesetze-im-internet.de)
- § 10a EEG 2023, Zählertausch
- § 21 EEG 2023, unentgeltliche Abnahme
- DKE FAQ zur DIN VDE V 0126-95
- VDE Pressemitteilung zur Produktnorm
- Marktstammdatenregister, FAQ
- § 554 BGB
- § 20 WEG
- UStAE 12.18 (BMF)
- § 3 EStG
- § 95 EnWG
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