0 % Mehrwertsteuer: wann sie gilt
Balkonkraftwerke kosten seit 2023 keine Umsatzsteuer. Was dazugehört, warum du bis 800 VA keinen Nachweis brauchst und worauf du bei kleinen Speichern achten solltest.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG). Das betrifft auch Balkonkraftwerke. Der Preis, den du im Shop siehst, enthält dann keine Umsatzsteuer. Hier steht, was genau begünstigt ist und wo es Feinheiten gibt.
Was begünstigt ist
Laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums gilt der Nullsteuersatz für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage und für die Komponenten, die für ihren Betrieb wesentlich sind. Für ein Balkonkraftwerk heißt das: Module, Wechselrichter, Halterung und Einspeisesteckdose sind mit 0 Prozent begünstigt.
Der Satz gilt für die Lieferung an dich. Der Händler stellt die Rechnung mit 0 Prozent aus, du musst dafür nichts beantragen.
Kein Nachweis bis 800 VA
Normalerweise muss der Käufer zeigen, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes betrieben wird und er der Betreiber ist. Für kleine Anlagen hat das Bundesfinanzministerium das vereinfacht: Beträgt die Leistung nicht mehr als 800 Voltampere, entfällt die besondere Nachweispflicht, und auch die Betreibereigenschaft des Käufers wird unterstellt (Abschnitt 12.18 Abs. 7 Satz 3 UStAE).
Die Grenze lag früher bei 600 Watt. Das Bundesfinanzministerium hat sie mit Schreiben vom 15. August 2024 auf 800 VA angehoben, passend zur neuen Grenze für Steckersolargeräte.
Für dich bedeutet das: Beim Kauf eines normalen Balkonkraftwerks musst du in der Regel nichts ausfüllen oder bestätigen.
Die Besonderheit bei Speichern
Auch ein Batteriespeicher kann mit 0 Prozent begünstigt sein. Die Bedingung laut Anwendungserlass: Er muss im konkreten Fall dazu bestimmt sein, Strom aus den Solarmodulen zu speichern. Das gilt ausdrücklich auch für Speicher, die du später nachrüstest (Abschnitt 12.18 Abs. 8 Satz 1 UStAE).
Jetzt kommt die Feinheit:
- Bei Speichern ab 5 kWh nutzbarer Kapazität wird vermutet, dass sie für Solarstrom bestimmt sind.
- Viele Speicher für Balkonkraftwerke haben aber 1 bis 2 kWh. Für sie gilt diese Vermutung nicht. Sie sind trotzdem begünstigt, wenn sie tatsächlich dazu bestimmt sind, Solarstrom zu speichern.
Entscheidend ist der Zweck im konkreten Fall, nicht die Größe allein. Wie ein Händler das im Einzelfall handhabt, kann unterschiedlich sein. Wenn du unsicher bist, frag vor dem Kauf nach, mit welchem Steuersatz die Rechnung ausgestellt wird.
Und die Einkommensteuer?
Auch hier musst du dir keine Gedanken machen. Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, wenn die Anlage höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat. Ein Balkonkraftwerk liegt weit darunter. Da eingespeister Strom bei Balkonkraftwerken in der Regel ohnehin nicht vergütet wird, gibt es meist gar keine Einnahmen.
Und in Österreich?
In Österreich ist der Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule ausgelaufen. Er galt grundsätzlich vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. März 2025. 2026 gilt der Normalsteuersatz von 20 Prozent.
Was das für deine Rechnung heißt
In unserem Planer gibst du den Preis ein, den du tatsächlich zahlst. Bei Angeboten zeigen wir Preise inklusive des geltenden Steuersatzes. Die Ersparnis berechnen wir mit deinem eigenen Strompreis, ebenfalls inklusive Steuern.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.18 (BMF)
- § 3 EStG
- BMF, Steuersatz für Photovoltaikmodule (Österreich)
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