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Wattlich

Anmeldung im Marktstammdatenregister: Schritt für Schritt

Ein Monat Frist, kostenlos, rund eine Viertelstunde. Wann du dein Balkonkraftwerk anmelden musst, welche Angaben du brauchst und was mit einem Speicher dazukommt.

Von Wattlich-RedaktionGeprüft am 03.11.2026

Die Anmeldung ist der einzige Behördenschritt, den du für ein Balkonkraftwerk ohne Speicher erledigen musst. Sie ist kostenlos, läuft vollständig online und ist für Steckersolargeräte stark vereinfacht. Hier steht, was wann zu tun ist.

Die Frist: ein Monat ab Inbetriebnahme

Nach § 5 der Marktstammdatenregisterverordnung trägst du dein Gerät innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme ein. Als Inbetriebnahme gilt laut Register-FAQ der Moment, in dem du den Stecker zum ersten Mal einsteckst und Strom ins Hausnetz fließt.

Du kannst die Anmeldung auch am selben Tag erledigen. Viele finden das am einfachsten: einstecken, Datum notieren, anmelden.

Was nicht mehr nötig ist

Seit dem 16. Mai 2024 musst du dein Balkonkraftwerk nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden, solange es die Grenzen von 800 VA und 2.000 Wp einhält und du keine Vergütung willst (§ 8 Abs. 5a EEG). Der Netzbetreiber bekommt deine Daten über das Register. Auch den Zählertausch musst du nicht selbst beantragen, der Messstellenbetreiber kümmert sich darum.

Was du bereithalten solltest

Im Register werden zu jeder Solareinheit unter anderem diese Angaben geführt, so steht es in der Dokumentation des Datenexports:

  • das Datum der Inbetriebnahme,
  • die Leistung der Module (Bruttoleistung) und die Anzahl der Module,
  • die Wechselrichterleistung,
  • die Hauptausrichtung und den Neigungswinkel der Module,
  • ob ein Speicher am gleichen Ort betrieben wird,
  • Postleitzahl und Ort des Standorts.

Am schnellsten geht es, wenn du Rechnung oder Datenblatt deines Sets daneben liegen hast. Modulleistung (in Wp) und Wechselrichterleistung (in W oder VA) stehen dort.

Schritt für Schritt

  1. Konto anlegen. Auf marktstammdatenregister.de registrierst du dich als Anlagenbetreiber.
  2. Einheit anlegen. Im Register wählst du die vereinfachte Erfassung für Steckersolargeräte. Das Register führt dich durch die Abfrage.
  3. Daten eintragen. Datum der Inbetriebnahme, Modul- und Wechselrichterleistung, Standort, Ausrichtung. Die Angaben aus dem Datenblatt genügen.
  4. Speicher mit eintragen, falls vorhanden (siehe unten).
  5. Bestätigung speichern. Nach dem Abschluss bekommst du eine Registernummer. Heb sie zusammen mit der Rechnung auf.

Wir füllen die Anmeldung nicht für dich aus und leiten keine Daten weiter. Die Registrierung erledigst du direkt beim Register der Bundesnetzagentur. Unser Anmelde-Assistent zeigt dir die Schritte mit Erklärungen zu jedem Feld.

Mit Speicher: zwei Punkte mehr

Betreibst du zu deinem Balkonkraftwerk einen Batteriespeicher, kommt Folgendes dazu:

  • Der Speicher muss ebenfalls ins Register. Laut Register-FAQ kannst du ihn gemeinsam mit dem Balkonkraftwerk eintragen oder später nachtragen.
  • Meldung beim Netzbetreiber. Die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4105:2026-03 sieht vor, dass PV-Anlagen mit Speicher zusätzlich mit einem vereinfachten Formular beim Netzbetreiber angemeldet werden. Laien dürfen dieses Formular selbst ausfüllen. Die Befreiung von der Netzbetreiber-Meldung gilt nach heutigem Recht nur für Steckersolargeräte ohne Speicher.

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Speicher hinter demselben Wechselrichter ab 2027 zum Steckersolargerät gehört. Er ist noch nicht beschlossen. Wir passen diesen Abschnitt an, sobald sich die Rechtslage ändert.

Was passiert, wenn ich es vergesse?

Wer die Registrierung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch oder zu spät vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50.000 Euro (§ 21 MaStRV in Verbindung mit § 95 EnWG). Öffentliche Zahlen zu tatsächlich verhängten Bußgeldern gegen Betreiber von Balkonkraftwerken haben wir nicht gefunden.

Hast du die Frist verpasst, ist der beste Schritt, die Anmeldung so schnell wie möglich nachzuholen und dabei das tatsächliche Datum der Inbetriebnahme anzugeben.

Häufige Fragen

Kostet die Anmeldung etwas? Nein. Laut Register-FAQ ist die Registrierung gebührenfrei.

Gibt es eine Mindestgröße? Nein. Auch ein einzelnes Modul mit kleinem Wechselrichter wird eingetragen.

Für Sonderfälle wie Umzug, Verkauf oder Stilllegung findest du die Abläufe in der Registerhilfe.

Im Planer durchrechnen

Quellen

  1. Marktstammdatenregister, Hilfe und FAQ
  2. Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
  3. § 8 EEG 2023
  4. § 95 EnWG
  5. Marktstammdatenregister, Datendownload und Dokumentation
  6. VDE-AR-N 4105:2026-03, Formulare

Prüfprotokoll: 03.11.2026, Wattlich-Redaktion: Gegen Primärquellen geprüft

Allgemeine Information und Modellrechnung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall.