Förderung für Balkonkraftwerke in Niedersachsen
Programme des Landes und von Kommunen und Stadtwerken im Land. Für deinen Ort gezielt suchen kannst du im Förder-Finder mit deiner Postleitzahl.
- unklarKommune
Förderrichtlinie Regenerative Energien, Steckersolargeräte
Hansestadt Lüneburg
- Höhe
- 350 Euro Festbetrag, ein Gerät je Wohneinheit
- Bedingungen
- Nur für Mieterinnen und Mieter. Antrag vor dem Kauf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Speicher werden nicht gefördert. Ob noch Mittel frei sind, steht nicht in der Richtlinie, deshalb ist der Status unklar.
- Zeitraum
- 01.01.2026 bis offen
- Quelle
- https://www.lueneburg-klimaschutz.de/wp-content/uploads/2025/12/FoerderRL-Regenerative-Energien-gueltig-ab-01.01.2026.pdf
Zuletzt geprüft 03.11.2026
Etwas stimmt nicht oder fehlt?
Warum wir jedes Programm von Hand prüfen
Förderprogramme ändern sich oft kurzfristig, und Budgets sind schnell ausgeschöpft. Ein Beispiel: Berlin hat die Förderung von Steckersolargeräten im Programm SolarPLUS eingestellt, das neue SolarPLUS ab dem 08.01.2026 enthält sie nicht mehr (Pressemitteilung vom 16.12.2025). Deshalb zeigen wir nur Programme, die ein Mensch an der offiziellen Quelle geprüft hat. Ist die letzte Prüfung älter als 60 Tage, steht das Programm als unklar und nicht mehr in der Liste der offenen Programme.
Allgemeine Information und Modellrechnung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall.